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Privatinsolvenz – Verbraucherinsolvenz

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Zwar hat in Deutschland die Zahl der Privatinsolvenzen geringfügig abgenommen, jedoch handelt es sich hierbei immer noch um ein Massengeschäft. Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren und der Restschuldbefreiung bietet der Gesetzgeber Privatpersonen die Möglichkeit, in Zukunft ein schuldenfreies Leben zu führen. Das gesamte Verfahren dauert ca. sechs Jahre. Den Ablauf möchte ich Ihnen gerne an Hand eines kleinen Schaubildes darstellen.

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Während des Insolvenzverfahrens stellt Ihnen das Gericht einen Treuhänder zur Seite. Seine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird. Wichtig ist für viele Schuldner zudem, dass ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die alten Gläubiger keine Zwangsvollstreckung mehr betreiben dürfen.

Ich hoffe, mit den Seiten außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, Restschuldbefreiung und häufige Fragen, einige Unklarheiten auf dem Weg zur Schuldenfreiheit beseitigen zu können.